Das Bundeswahlgesetz ist seit seiner Ausfertigung am ungültig. Demzufolge hat seit über 60 Jahren bis heute keine einzige gültige Wahl in der BRD stattgefunden. Gleiches gilt für fast alle Gesetze und Verordnungen, die seit 1956 erlassen wurden. Alle Mitglieder im Bundestag sind in Ermangelung eines gültigen Wahlgesetzes seit 1956 ohne Legitimation für eine Gesetzgebung.
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