Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wird am Dienstag, , entscheiden, ob der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD), seit 2023 “Die Heimat“, die staatliche Parteienfinanzierung entzogen werden kann. Entsprechende Anträge hatten Bundestag, Bundesregierung und Bundesrat gestellt, nachdem die Richter die NPD 2017 als verfassungsfeindlich eingestuft, sie aber aufgrund ihrer Bedeutungslosigkeit nicht verboten hatten. Das Urteil wird auch deshalb mit Spannung erwartet, weil es nach Ansicht von Experten als Grundlage im Umgang mit der AfD dienen könnte, die vom Bundesverfassungsschutz als Verdachtsfall eingestuft wird. Die Landesverbände der AfD in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt gelten als gesichert rechtsextrem, ebenso der Jugendverband der AfD. Grundlage für das am Dienstag erwartete Urteil ist eine 2017 beschlossene Ergänzung des Grundgesetzes, wonach Parteien von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen werden, wenn sie “nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet“ sind, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen. Entscheiden kann über den Entzug staatlicher Parteienfinanzierung allein das Bundesverfassungsgericht. [Quelle: Reuters]
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