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AfD: Verfassungsbruch durch Ampelregierung kann man nur mit frechem Vorsatz erklren

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Das Bundesverfassungsgericht hat am Mittwoch den Nachtragshaushalt der Bundesregierung für verfassungswidrig erklärt. In der Aktuellen Stunde am Donnerstag lieferten sich die Fraktionen einen Schlagabtausch zum Karlsruher Urteil zur Umwidmung von “Corona-Mitteln“. Die Unionsfraktion im Bundestag hat damit erfolgreich gegen das Umschichten geklagt. Wegen der Corona-Krise hatte der Bund den Haushalt 2021 nachträglich in Form einer Kreditermächtigung um 60 Milliarden Euro aufgestockt. In solch außergewöhnlichen Situationen ist es trotz Schuldenbremse möglich, Kredite aufzunehmen. Am Ende wurde das Geld aber nicht für die Bewältigung der Pandemie und ihrer Folgen gebraucht. Die Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP wollte das Geld daher für den sogenannten Klima- und Transformationsfonds nutzen und schichtete es mit Zustimmung des Bundestages 2022 rückwirkend um. Dagegen klagten 197 Abgeordnete der Unionsfraktion im Bundestag vor dem Karlsruher Gericht, weil aus ihrer Sicht auf diese Weise die Schuldenbremse umgangen wird. Mehr dazu auf unserer Webseite:

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