Organklage gegen Verfassungsbrüche der Landesregierung – Virtuelle Pressekonferenz der AfD-Landtagsfraktion Baden-Württemberg zum Organstreitverfahren Der Verfassungsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg hat am Montag auf Antrag der AfD-Fraktion ein Organstreitverfahren gegen die Landesregierung, vertreten durch Ministerpräsident Winfried Kretschmann, sowie den Landtag von Baden-Württemberg, vertreten durch seine Präsidentin Muhterem Aras (beide Grüne) eröffnet. Das Verfahren wird von RA Dr. iur. habil. Ulrich Vosgerau geführt, der im Sommer bereits das Gutachten „Corona-Schadensersatzansprüche von Gewerbetreibenden“ erarbeitet hatte. Sie finden den Schriftsatz im Anhang. Die Fraktion will dabei vor allem drei Sachverhalte feststellen lassen: 1) „Artikel 84 Absatz 3 Satz 2 der Verfassung des Landes Baden-Württemberg gewährt dem Landtag nur ein Katastrophenfeststellungsrecht und kein Katastrophenkreationsrecht“. Die Feststellung einer Naturkatastrophe war verfassungswidrig. 2) Die dazu eingeb
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