Das Bundesverfassungsgericht hat den Eilantrag der AfD-Bundestagsfraktion gegen die Verweigerung der Ausschussvorsitze abgelehnt. Der AfD-Fraktion, die im Deutschen Bundestag immerhin 10 Prozent der Wähler repräsentiert, werden die ihr nach der Geschäftsordnung des Bundestages zustehenden Vorsitze sowie die stellvertretenden Vorsitze in insgesamt sechs Bundestagsausschüssen vorenthalten. Das Bundesverfassungsgericht hält die Frage im heute veröffentlichten Beschluss mit dem Aktenzeichen 2 BvE 10/21, ob diese Verletzung demokratischer Gleichberechtigung einen Verfassungsbruch darstellt, für nicht eilbedürftig. Die Hauptsache sei offen und werde zu einem späteren Zeitpunkt entschieden. Offizieller Kanal der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag Jetzt abonnieren ► Andere Social Media Kanäle Facebook: Twitter: https
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