Weiterarbeit im Gesundheitssektor trotz fehlender Impfung ab dem möglich? „Kann-Regelung“ in § 20a Abs. 5 Infektionsschutzgesetz lässt Gesundheitsämtern Spielraum, Pflegekatastrophe abzuwenden. Teil 1: Erläuterung der Hintertür Teil 2 : Eure Fragen zu - Anwendungsbereich - Ablauf bei bestehenden Arbeitsverhältnissen - drohenden Bußgeldern - Tipps - Ausblick 0:28 Geltung für Selbstständige /Soloselbständige 02:11 1. Schritt Meldepflicht ein Gesundheitsamt 02:33 2. Schritt Gesundheitsamt kann Nachweis anfordern 02:52 3. Schritt Vorlage von Nachweis/Argumente 03:02 Ordnungswidrigkeit, wenn Nachweis „nach Aufforderung“ nicht vorgelegt wird 03:17 Tätigkeitsverbot durch Gesundheitsamt 04:29 Argumente, die gegen Tätigkeitsverbot sprechen könnten 06:44 drohende Bußgelder 08:01 Überforderung der Gesundheitsämter 10:02 Anforderungen an Immunitätsnachweis ( vgl. Weihnachtsgeschenk in Österreich) 11:31 Bitte von Anrufen abzusehen Rechtsstand :
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