Weiterarbeit im Gesundheitssektor trotz fehlender Impfung ab dem möglich? „Kann-Regelung“ in § 20a Abs. 5 Infektionsschutzgesetz lässt Gesundheitsämtern Spielraum, Pflegekatastrophe abzuwenden. Ein interessanter Beitrag aus dem Netzwerk kritischer Richter und Staatsanwälte: §-20a-abs-5-infektionsschutzgesetz-laesst-gesundheitsaemtern-spielraum-pflegekat/?fbclid=IwAR1o9UNN4ajLAVWXgE5IREGA-TyCkMt6k2TcYzyJ6Pg5zEsOiOIEtnobo0E Beitrag zum Nachlesen: Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Es soll mit diesen Beiträgen auch keine falsche Hoffnung gemacht werden. Es soll lediglich aufgezeigt werden, dass die konkrete Ausgestaltung des § 20a IfSG aktuell eine solche “Hintertür“ offen hält. Eine Hintertür, die von der Politik auch jederzeit wieder geschlossen werden k
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