Mir wurde heute ein Zeitungsartikel weitergeleitet , in dem die niedersächsische Gesundheitsministerin Daniela Behrens zitiert wurde, die bei einer Nichtvorlage von Nachweisen nach § 20a IfSG direkt ein Bußgeld von 1500 € - 2500€ bei einer Vollzeittätigkeit angedroht haben soll. Auch unter meinem letzten Video gab es besorgte Fragen zu dem Thema Bußgelder.
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