Weiterarbeit im Gesundheitssektor trotz fehlender Impfung ab dem möglich? „Kann-Regelung“ in § 20a Abs. 5 Infektionsschutzgesetz lässt Gesundheitsämtern Spielraum, Pflegekatastrophe abzuwenden. Ein interessanter Beitrag aus dem Netzwerk kritischer Richter und Staatsanwälte: §-20a-abs-5-infektionsschutzgesetz-laesst-gesundheitsaemtern-spielraum-pflegekat/?fbclid=IwAR1o9UNN4ajLAVWXgE5IREGA-TyCkMt6k2TcYzyJ6Pg5zEsOiOIEtnobo0E Beitrag zum Nachlesen: Rechtsstand : Ihr könnt uns gerne Kommentare schreiben, bitte beachtet aber, dass ich hier keine individuelle Rechtsberatung leisten kann und darf. Für eine kostenpflichtige individuelle Rechtsberatung im Arbeitsrecht kontaktiert gerne unsere Kanzlei ! Ellen Rohring Rechtsanwältin Fachanwältin für Steuerrecht Gut War
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