Selbstbestimmungsgesetz tritt in Kraft Seit diesem Freitag ist das neue sogenannte #Selbstbestimmungsgesetz in Kraft. Ab sofort reicht eine einfache Erklärung beim Standesamt, um den Geschlechtseintrag zu ändern – statt wie bisher zwei psychiatrische Gutachten und ein Gerichtsbeschluss. Dabei gibt es jetzt vier Möglichkeiten: männlich weiblich divers keine Angabe Mit dem neuen Gesetz lassen auch Vornamen einfacher ändern. Abonniert @satellit_de! Quelle: Satellit
Hide player controls
Hide resume playing