Dey, Xier, Ex & Co: Bis zu Euro Strafe bei Misgendern Am 1. August 2024 tritt das Selbstbestimmungsgesetz in Kraft, das es jedem erlaubt, sein Geschlecht sowie den von den Eltern vergebenen Vornamen zu ändern. Drohen juristische Konsequenzen bereits, wenn man eine Person, die jetzt Frau ist, mit „Er“ anspricht? Das Bundesfamilienministerium versucht nun, diese Bedenken auszuräumen: Strafen seien nur möglich, wenn jemand vorsätzlich geschädigt werde. Auch wenn der Pronomen-Hype derzeit belächelt wird, könnte das neue Gesetz laut der „Welt“ dazu führen, dass künftig alle Arten des Misgenderns Anlass für juristische Verfahren werden könnten. Die „Welt“ empfiehlt daher, sogenannte Neo-Pronomen zu verwenden, um Konflikte zu vermeiden. Abonniert @satellit_de! Quelle: Satellit
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