In Deutschland tritt heute das Selbstbestimmungsgesetz in Kraft – was gilt jetzt? Bei vorsätzlicher falscher Anrede, wie etwa Misgendering oder Deadnaming, drohen Strafen von bis zu Euro. Das Gesetz sieht Bußgelder nur für diejenigen vor, die durch die Offenbarung der Geschlechtszugehörigkeit oder des Vornamens einer Person absichtlich Schaden zufügen. Es wird empfohlen, in relevanten Fällen Neo-Pronomen wie „dey“ oder „xier“ anstelle von „er“, „sie“ oder „es“ zu verwenden. Es ist auch ratsam, im Vorfeld zu klären, welches Pronomen eine Person bevorzugt. Falls keine Präferenz angegeben wird, können geschlechtsneutrale Bezeichnungen wie „per“ (von Person) oder „ind“ (von Individuum) genutzt werden. Abonniert @satellit_de! Quelle: Satellit
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