Der Gesetzgeber hat die Rechtsfolgen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht leider nicht geregelt. In diesem Video beantworte ich Eure Fragen: 01:34 Regelung gilt erst ab dem 15. März 02:13 was gilt ab dem 15. März 03:25 Gesetzesbegründung 04:04 Grundsatz : ohne Arbeit kein Lohn 04:16 Ausnahmen 05:13 Betriebsrisiko 07:31 Arbeitslosengeld bei unbezahlter Freistellung 10:55 Sonstige arbeitsrechtliche Konsequenzen 11:28 Kündigung „ultima ratio“ 12:55 Abmahnung 14:00 Zusammenfassung 14:30 jetzt schon Meldepflicht, um Sperre zu vermeiden? Zum Nachlesen: Rechtsstand : Ihr könnt uns gerne Kommentare schreiben, bitte beachtet aber, dass ich hier keine individuelle Rechtsberatung leisten kann und darf. Für eine kostenpflichtige individuelle Rechtsberatung im Arbeitsrecht kontaktiert gerne unsere Kanzlei ! Ellen Rohring Rechtsanwältin Fachanwältin für Steuerrecht Gut Warthe Salzkottener
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