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Entscheidung des Bundesgerichtshofs im Streit um Judensau-Relief in Wittenberg

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Die als “Judensau“ bekannte Schmähplastik an der Wittenberger Stadtkirche darf an ihrem Standort bleiben. Der Bundesgerichtshof wies die Klage gegen das vorinstanzliche Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg ab. Der Kläger – ein Mitglied der jüdischen Gemeinde, das sich und das Judentum durch das Relief diffamiert sieht – könne nicht die Entfernung verlangen, weil es an einer “gegenwärtigen Rechtsverletzung“ fehle. Das sagte der Vorsitzende Richter Stephan Seiters des VI. Zivilsenats zur Begründung. Mehr zum Thema: Alle aktuellen Informationen und tagesschau24 im Livestream:

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