Durch die erfolgreiche AfD-Klage muss der Hamburger VS-Bericht 2021 überarbeitet werden! Ursprünglich war die fälschliche Behauptung aufgeführt, dass Angehörige der Identitären Bewegung bei der AfD-Fraktion tätig seien. Auch die Behauptung des VS über die Zahl der sogenannten “Flügel“-anhänger ist vom Gericht zurückgewiesen worden. Die AfD klagte und siegte vor dem Verwaltungsgericht. Für die vom SPD geführte Innenbehörde ist das Ergebnis eine deftige Klatsche und es zeigt, dass auch der Verfassungsschutz sich an Recht und Gesetz zu halten hat. Damit ist die AfD KEIN Gegenstand des Hamburger Verfassungsschutzberichtes 2021. Außerdem musste der VS laut Beschluss des Gerichts eine Richtigstellung samt Pressemitteilung veröffentlichen.
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