Es wird keine Entschuldigung an Ungeimpfte und die Opfer des Impfzwangs geben – das wurde seitens der deutschen Grünen bereits unmissverständlich festgehalten. Die Förderer und Forderer der Impfpflicht wollen von einer Aufarbeitung nichts wissen. Kritische Juristen haben davon nun genug: Am 10. Dezember wird es Strafanzeigen hageln. Bei der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe in Deutschland sollen an diesem Tag Anzeigen gegen Politiker, Minister, Richter und weitere Personen eingehen, die zur Einführung der Impfpflichten im Gesundheitsbereich und bei der Bundeswehr beitrugen. Diese Personen hätten sich nämlich mutmaßlich eines Verbrechens gegen die Menschheit gem. § 7 des Völkerstrafgesetzbuchs schuldig gemacht, heißt es. Die vom Grundgesetz – in Artikel 1 – für unantastbar erklärte «Würde des Menschen» verbietet jegliches Aufwiegen und Werten von Menschenleben als dem höchsten Rechtsgut, das ein Staat zu schützen hat. Es ist darum unerheblich, wie viele Menschenleben durch die verschiedenen Massnahmen möglicherweise gerettet wurden. Der Staat darf keine generell-abstrakten Normen erlassen, wenn er dabei auch nur in Betracht zieht, dass durch deren Umsetzung Menschen an Leib und Leben zu Schaden kommen werden. Dass dieses Verbot kategorisch ist, also keine Ausnahmen zulässt, haben das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mehrfach unmissverständlich klargemacht. Es geht mit dieser Strafanzeige nicht nur um die Verfolgung und Durchsetzung juristischer Ansprüche im engeren Sinn. Mindestens so wichtig ist das damit verbundene Anstossen einer Diskussion in Medien und Öffentlichkeit, um eine Wiederholung ähnlicher Verbrechen gegen die Rechte und Freiheiten der Menschen zu verhindern.
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