Am 25. August hatte Israel laut eigener Darstellung mit 100 Kampfflugzeugen den Süden Libanons angegriffen, dabei starben nach libanesischen Angaben zahlreiche Zivilisten. Auf der aktuellen Bundespressekonferenz verteidigte das Auswärtige Amt das Vorgehen Israels als gerechtfertigten Präventivangriff im Sinne eines „völkerrechtlichen Selbstverteidigungsrechtes.“ Vor dem Hintergrund dieser Aussagen wollten die NachDenkSeiten wissen, ob die Bundesregierung angesichts des fast täglichen Eindringens israelischer Kampfjets in das libanesische Hoheitsgebiet, den Abschuss dieser Kampfflugzeuge durch die reguläre libanesische Armee ebenso als vom Völkerrecht gedeckt betrachtet. NachDenkSeiten – Die kritische Website Artikel zum Nachlesen: Abonnieren Sie jetzt unseren Newsletter Gefällt Ihnen unser Podcast? Wir bitten Sie um Ihre Hilfe, damit wir auch weiterhin unsere Dienste für Sie täglich, kostenlos und werbefrei leisten können. Unterstützen Sie uns mit Ihrer Spende! BITTE BEACHTEN SIE UNSERE NEUE KONTOVERBINDUNG: Kontoinhaber: IQM e.V. NachDenkSeiten BZA, Kreditinstitut: VR Bank Südliche Weinstraße-Wasgau, IBAN: DE54548913000001214713, BIC: GENODE61BZA, Verwendungszweck: Förderbeitrag Auch über PayPal können Sie unsere Arbeit finanziell fördern. Entweder an foerderung@ oder mittels unserer : @NachDenkSeiten
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