Am 26. September jährt sich zum zweiten Mal der terroristische Anschlag gegen die zivile Energieinfrastruktur Nord Stream. Seit August 2024 ist bekannt, dass die Beweislage nach so deutlich ist, dass ein Richter am Bundesgerichtshof (BGH) einen Haftbefehl gegen einen ukrainischen Staatsbürger und Profitaucher ausgestellt hat, der sich seiner Verhaftung durch Flucht in einem ukrainischen Diplomatenwagen entzogen hat. Zwei weitere ukrainische Staatsbürger gelten als dringend tatverdächtig. Die NachDenkSeiten wollten vor diesem Hintergrund wissen, ob die Bundesregierung noch immer von einem „staatlichen Akteur“ bei dem Anschlag ausgeht und welche Schlüsse der Kanzler aus dem aktuellen Wissenstand in Bezug auf die Rolle und Umgang mit der Ukraine zieht. NachDenkSeiten – Die kritische Website Hintergrund-Artikel mit Quellennachweisen und Protokollauszug zum Nachlesen: Artikel veröffentlicht am: 26. September 2024 um 10:00 Autor: Florian Warweg Titelbild: Screenshot NachDenkSeiten, Bundespressekonferenz Weitere Beiträge der NachDenkSeiten zur Bundespressekonferenz finden Sie hier Youtube-Playlist “NDS auf der Bundespressekonferenz“ Abonnieren Sie jetzt unseren Newsletter Gefällt Ihnen unser Video? Wir bitten Sie um Ihre Hilfe, damit wir auch weiterhin unsere Dienste für Sie täglich, kostenlos und werbefrei leisten können. Unterstützen Sie uns mit Ihrer Spende! BITTE BEACHTEN SIE UNSERE NEUE KONTOVERBINDUNG: Kontoinhaber: IQM e.V. NachDenkSeiten BZA, Kreditinstitut: VR Bank Südliche Weinstraße-Wasgau, IBAN: DE54548913000001214713, BIC: GENODE61BZA, Verwendungszweck: Förderbeitrag Auch über PayPal können Sie unsere Arbeit finanziell fördern. Entweder an foerderung@ oder mittels unserer : @NachDenkSeiten #Bundespressekonferenz #BPK #NDSBPK #NDS #NachDenkSeiten #FlorianWarweg #Regierungspressekonferenz #NordStream Bundespressekonferenz, BPK, NDS, NachDenkSeiten, Florian Warweg, Regierungspressekonferenz, Nord Stream, Pipeline
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