Freispruch! in Düsseldorf “gegen“ Strack Zimmermann. Meine Mandantin hatte Zimmermann als eine Kriegstreiberin bezeichnet. Im Sinne der Meinungsfreiheit ist dies zulässig - wie auch das Düsseldorfer Strafgericht bestätigte. Quelle: Gordon Pankalla (Herzensanwalt)
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