Dr. G hat 588 Maskenbefreiungsatteste ausgestellt. Es erfolgt ein Freispruch in erster Instanz wegen fehlender objektiver und subjektiver Tatseite. Ausführliches Gutachten bestätigt Meinung des Ausstellers! Meinung des Dr. G ist medizinisch vertretbar! Staatsanwaltschaft hat volle Berufung angemeldet! Erfolgt nun ein Umdenken der Gerichte? Falls Ihnen die Aufklärungsarbeit von Beneder Media etwas wert ist: IBAN: AT79 1100 0086 4543 1100
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