Prof. Dr. iur. Karl Albrecht Schachtschneider -- Ordinarius für Öffentliches Recht -- hat als Verfahrensbevollmächtigter für das „Mitglied des Deutschen Bundestages“, Bayer. Staatsminister a.D., Dr. Peter Gauweiler eine Organklage, eine Verfassungsbeschwerde, einen Antrag auf andere Abhilfe, sowie einen Antrag auf einstweilige Anordnung bei dem „Bundesverfassungsgericht“ -- betreffend das neue Wahlrecht -- eingereicht. Nach einer diesbezüglichen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes vom steht nunmehr endgültig fest, dass unter der “Geltung“ des Bundeswahlgesetzes -- Ausfertigungsdatum von -- noch nie “ein verfassungsmäßiger Gesetzgeber“ am Werk war und somit insbesondere alle seit 1959 erlassenen „Gesetze“ und „Verordnungen“ nichtig sind.
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