Die AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz hat vor dem rheinland-pfälzischen Verfassungsgericht und dem Verwaltungsgericht Mainz Klage auf Feststellung eingereicht, dass die Untersagung der Nutzungsüberlassung von Räumlichkeiten der AfD-Fraktion an die AfD-Landespartei sowie die Verwendung des Zweitwohnsitzes des stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Michael Frisch als Impressum bei Werbematerialien der Landespartei durch den Landtagspräsidenten widerrechtlich sind. Dazu erklärt der parlamentarische Geschäftsführer Dr. Jan Bollinger: „Bei der Durchsicht des vom Landtagspräsidenten in dieser Angelegenheit beauftragten Gutachtens des wissenschaftlichen Dienstes des Landtags sind uns eine Reihe von falschen Annahmen und Schlussfolgerungen aufgefallen. Wir haben daher den Saarbrücker Staatsrechtslehrer Professor Dr. Michael Elicker um eine unabhängige Prüfung gebeten. Das Gutachten von Herrn Professor Dr. Elicker bestätigt uns in unserer Recht
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