Das neue Infektionsschutzgesetz § 28 erlaubt es der Polizei ab sofort sich jeder Zeit Zutritt zu privaten Wohnungen zu verschaffen. § 28b IfSG (Infektionsschutzgesetz): Wir kritisieren dieses Gesetz hinsichtlich zahlreicher handwerklicher Fehler, unzureichender Auseinandersetzung mit dem Thema und insbesondere wegen der ausgebliebenen Suche nach Alternativen. Und genauso wurde es ins Parlament eingebracht. Als alternativlos. Dabei ergeben sich selbst für den interessierten Laien zahlreiche Anknüpfungspunkte für einen kritischen Diskurs.
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