Der Prozess gegen den vom Mainstream bis heute hofierten Schauspieler Florian Teichtmeister wegen Besitzes und Herstellung von Zehntausenden Dateien mit kinderpornographischen Darstellungen ist heute im Wiener Straflandesgericht endlich über die Bühne gegangen. Es ging um in Summe Dateien, wovon es sich bei um Darstellungen von unmündigen Minderjährigen und beim Rest um solche von Jugendlichen zwischen 14 und 18 Jahren handeln soll. Teichtmeister war nicht nur wegen des Besitzes, sondern auch wegen Herstellung angeklagt, denn ein Datenforensiker stellte fest, dass Teichtmeister Zehntausende Dateien bearbeitet hatte – etwa, indem er Collagen, Diashows oder Videosequenzen erstellte. Die Staatsanwältin sagthuete im laufe des Prozesses, sie habe das noch nie gesehen: Er habe Dateien mit pädosadistischen Texten versehen. Er habe bei Fotos Minderjähriger dazu geschrieben: “Schau nicht so blöd … du wirst gebumst bis du aus dem A-Loch blutest.” Und weitere brutale Aussagen zum Quälen und Verletzen minderjähriger Mädchen. Er habe von Tod und Misshandlungen, die zum Tod führen, im Kontext mit weiblichen Minderjährigen geschrieben. Sein Verteidiger berief sich übrigens darauf, dass es sich nur um Fantasien handelte. Er habe diese nie in die Tat umgesetzt, was nachweisbar wäre. Er habe sich z.B. gegenüber einer 10-jährigen Schauspielerin immer korrekt verhalten. Tatsächlich habe er diese 10-Jährige fotografiert und zu diesen Fotos konkrete Gewaltfantasien niedergeschrieben. Gegen 10:20 Uhr hat sich Teichtmeister dann für Schuldig bekannt. Er erklärt, dass er in den 2000er Jahren eine starke Pornographiesucht entwickelte. Dabei stieß er auch auf Bilder von Minderjährigen. Sein Unrechtsbewusstsein wäre immer geringer geworden, beginnend 2008. Eine halbe Stunde später dann das unglaubliche Urteil: Teichtmeister wurde zwar schuldig gesprochen. Er fasste allerdings nur zwei Jahre bedingte Haft aus. Teichtmeister verlässt das Gericht also als freier Mann! Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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