Keine Masken, kein Abstand, keine Tests. So hatte ein Weimarer Richter für zwei Schulkinder entschieden. In einem ähnlich gelagerten Fall wies ein Familienrichter aus Pforzheim das Begehren einer Mutter zurück und verwies an die Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts – zu Unrecht, wie das Oberlandesgericht Karlsruhe nun entschied, dafür sei das Familiengericht zunächst zuständig. Mehr dazu auf der Seite der Epoch Times: _____________ 🚨🚨🚨 Liebe Zuschauer, wir brauchen Ihre Hilfe! NTD Deutsch wurde von Youtube OFFIZIELL ENTMONETARISIERT! Unterstützen Sie unabhängigen Journalismus: 👉 Per Paypal: 👉 Per Banküberweisung: Epoch Times Europe GmbH, IBAN: DE 2110 0700 2405 2550 5400, Verwendungszweck: Spenden für NTD Deutsch Vielen Dank! _____________ 💎Jetzt abonnieren: 💎 Folgt uns auf Youmaker:
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