Das bisherige Datensammeln und die bundesweite Bewertung von Kundinnen und Kunden, so wie es die Schufa seit Jahren praktiziert, verstößt gegen das europäische Datenschutzrecht, entschied der Europäische Gerichtshof heute. Jedenfalls dann, wenn die Bewertung, das sogenannte „Scoring“, das entscheidende Kriterium dafür ist, ob ein/e Kunde/Kundin zum Beispiel einen Kredit oder einen günstigen Stromvertrag bekommt. Die Schufa erklärte in einer ersten Reaktion auf das Urteil, es schränke ihre Arbeitsweise nicht ein. Denn für Banken und andere Firmen, die die Kundenbewertung abfragen, sei dieses „Scoring“ nicht der alleinige Grund dafür, dass die Kunden bestimmte Verträge bekommen oder nicht bekommen. Insofern geht der Streit weiter. Alle aktuellen Informationen und tagesschau24 im Livestream: Alle Sendungen, Livestreams, Dokumentation und Reportagen auch in der ARD-Mediathek:
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