Am 30. Juni fällte das Bundesverfassungsgericht sein Urteil zur der Verfassungsbeschwerde gegen den Lissaboner Vertrag. Vertreten wurde die Klage von Karl-Albrecht Schachtschneider, emeritierter Professor für öffentliches Recht. Bei seiner Verfassungsbeschwerde stützte sich Schachtschneider auf die elemantarsten Rechtsgrundsätze, wie etwa unser angeborenes Recht auf Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit. 220 Jahre nach der Französischen Revolution werden die allgemein festgeschriebenen Menschenrechte mehr und mehr mit Füßen getreten und darum gilt es zwingend, über den Lissabonner Vertrag aufzuklären. Die wenigsten Abgeordneten, die dieses Vertragswerk absegnen, kennen seinen Inhalt. Deshalb setzt sich Schachtschneider seit Jahren für ein höheres Bewußtsein und juristische Aufklärung über die Folgen des Vertragswerkes ein. Geführt wurde die Anklage von Karl-Albrecht Schachtschneider, emeritierter Professor
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