Diese Videos sind keine Aufforderung an die Zuschauer, diese Personen zu belästigen. Die Videos dienen ausschließlich Unterhaltungszwecken. Diese Videos dienen ausschließlich für komödiantische/künstlerische Zwecke, es ist keine Beleidigung gegenüber Einzelpersonen beabsichtigt. - Artikel 5. (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. - In Deutschland ist das Recht zur Kunstfreiheit, ebenso wie die Pressefreiheit, in Art. 5 Absatz 3 Satz 1 bis 3 des Grundgesetzes (GG) verankert. Als vorbehaltlos gewährtes Grundrecht genießt die Kunstfreiheit eine herausgehobene Stellung im deutschen Verfassungsgefüge, ob unter Bürgerlichem unter Künstlername oder Anonym. Amen.
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