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Auch knftig sind nur Ampel und Union im BVerfG vertreten, andere Parteien bleiben ausgeschlossen.

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Von Prof. Stefan Homburg am Auch künftig sind nur Ampel und Union im BVerfG vertreten, andere Parteien bleiben ausgeschlossen. Falls die Wähler „falsch” wählen, können Harbarth & Co. die Wahl anullieren. In Rumänien ist das gerade geschehen. In Italien torpedieren Gerichte die Begrenzung der Migration. Hintergrund: Vielsagend ist der „Notmechanismus”, den Ampel und Union gestern in schönster Eintracht beschlossen haben: Bekommt der Bundestag keine Zweidrittelmehrheit zustande, weil die Opposition mehr als ein Drittel der Sitze innehat, dann bestimmt der Bundesrat die Richter. Offenbar fürchtet die ganz große Koalition aus Ampel und Union, dass sie ihre gemeinsame Zweidrittelmehrheit im Parlament verliert und nur in den Landesregierungen behält. Wer werden unsere Grundrechte, die das BVerfG mit seinen Corona- und Klimaurteilen abgeräumt hat, auf lange Zeit nicht zurückerhalten. Die dritte Gewalt wendet sich zunehmend gegen die Demokratie. Quelle

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