Nach dem Ende des Dritten Reiches tauchten führende Nazis in Schleswig-Holstein unter. Freunde in Behörden und Justiz verhalfen den Altnazis zu neuer Identität und Karriere – als Richter, Staatsanwälte, Kripochefs. Eine Bundesrepublik in der Rechtsbeugung Tradition hat. Die Nazis bezeichneten die Justiz der Weimarer Republik als volksfremd. Keiner der als volkfremden bezeichneten Richter wurde jedoch dafür zur Rechenschaft gezogen. Stattdessen bestand die neue Nazijustiz aus den alten volksfremden Richtern. Die Nazijustiz wurde dann später als Unrechtsjustiz bezeichnet, ohne dass die Unrechtsrichter zur Rechenschaft gezogen wurden. Stattdessen wurden diese Richter sowohl in die neue DDR-Justiz als auch BRD-Justiz übernommen. Die DDR-Justiz wurde als Willkürjustiz bezeichnet, die Richter aber auch gleich wieder in die neue Justiz übernommen. Die Verfolgung und Verurteilung beschränkte sich auf einen Promillebereich. So warten wir also auf ein neues politisches System, um dann wieder offiziell zu erfahren, wie schlimm doch die BRD-Justiz war.
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