Erfolg für „Der Wegscheider“! Das Bundesverwaltungsgericht hat das Urteil der Medienbehörde KommAustria, im Format „Der Wegscheider“ auf ServusTV sei gegen das Objektivitätsgebot verstoßen worden, aufgehoben. Der Beschwerde von Servus TV wurde noch nicht rechtskräftig stattgegeben. Der linkslastige Presseclub Concordia hatte die Prüfung durch die KommAustria Ende des Jahres 2021 veranlasst, indem dieser eine Sachverhaltsdarstellung einbrachte: ServusTV, so der Presseclub, würde faktenwidrige Behauptungen verbreiten. Diese würden die Öffentlichkeit verunsichern, beunruhigen, aufstacheln und spalten sowie “die Glaubwürdigkeit von Politik, Wissenschaft und Medien untergraben“.
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