🔍 In einer scharfen Rede im Bundestag stellt ein Abgeordneter den Antrag auf Abwahl der Vizepräsidentin des Bundestages zur Diskussion. Er kritisiert die Verwaltung und die Präsidentin für die Ablehnung der Verteilung des Antrags und wirft ihnen vor, juristisch auf dem Holzweg zu sein. Der Redner argumentiert, dass die Geschäftsordnung des Bundestages nicht nur die Wahl, sondern auch die Möglichkeit der Abwahl von Amtsträgern vorsieht. ⚖️ Er verweist auf § 2 Absatz 1 der Geschäftsordnung, der besagt, dass der Präsident und die Vizepräsidenten für die Dauer einer Wahlperiode gewählt werden, was seiner Meinung nach nicht ausschließt, dass sie auch abgewählt werden können. Er zieht Parallelen zum Rücktritt des ehemaligen Bundestagspräsidenten Philipp Jenninger, um zu unterstreichen, dass Amtsträger sehr wohl ihr Amt verlassen können. 🗣️ Der Abgeordnete kritisiert weiterhin,
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