Der Limburger Bischof Tebartz-van Elst hat laut Staatsanwaltschaft in zwei Fällen falsche eidesstattliche Erklärungen abgegeben. Im Rechtsstreit mit dem SPIEGEL hatte der Geistliche bestritten, sich auf Nachfrage zu einer Flugreise in bestimmter Weise geäußert zu haben. Die Behörde hat Strafbefehl beantragt.
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