Richter/innen und Beamte weigern sich ihre Urteile und Beschlüsse persönlich zu unterschreiben! Ohne richterliche Unterschrift ist kein Urteil rechtkräftig ist: Die rechtlich zwingenden Grundlagen für die Schriftformvorschriften findet Sie im § 126 BGB. Das Fernsehen berichtete auch, dass ein Gerichtsurteil vom BGH wegen fehlender Richterschrift ungültig an das verantwortliche Gericht verwiesen wurde!
Hide player controls
Hide resume playing