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Richter-innen und Beamte

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Richter/innen und Beamte weigern sich ihre Urteile und Beschlüsse persönlich zu unterschreiben! Ohne richterliche Unterschrift ist kein Urteil rechtkräftig ist: Die rechtlich zwingenden Grundlagen für die Schriftformvorschriften findet Sie im § 126 BGB. Das Fernsehen berichtete auch, dass ein Gerichtsurteil vom BGH wegen fehlender Richterschrift ungültig an das verantwortliche Gericht verwiesen wurde!

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