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Robert Farle: Hat Selenskyj Kriegsverbrechen befohlen

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Am Donnerstag, den , debattierte der Deutsche Bundestag über das 30-jährige Jubiläum des Internationaler Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien. Während der vier Jugoslawien-Kriege in den 1990er Jahren kam es zu zahlreichen Kriegsverbrechen – abartigen Hinrichtungen seitens aller Konfliktparteien gegenüber Kriegsgefangenen, die auf Videokamera dokumentiert worden sind. Die Aburteilung solcher Kriegsverbrechen ist richtig und wichtig, insbesondere um zukünftige Gräueltaten zu verhindern. Dies ist ein nicht zu unterschätzender Aspekt. Denn auch bei Kriegssituationen handelt es sich um keine rechtsfreien Räume. Die Jugoslawien-Prozesse sind unterm Strich deshalb auch als Erfolg zu werten, denn Verbrecher aller Seiten wurden vorm Internationalen Strafgerichtshof abgeurteilt. Der zivilisatorische Fortschritt lässt sich auch daran erkennen, dass sich im aktuellen Ukraine-Konflikt erstens beide Kriegsparteien bemühen, die Zivilbevölkerung weitestgehend zu schonen, und zweitens im Vergleich zu den Jugoslawien-Kriegen keine vergleichbaren dokumentierten Kriegsverbrechen zu verzeichnen sind. Aber was dringend untersucht werden müsste, sind die Umstände des den Russen zugeschobenen Butscha-Massakers, bei dem nach wie vor viele Fragen unbeantwortet sind, insbesondere welche Personen tatsächlich für die getöteten Zivilisten die Verantwortung tragen. Putin wird in der Presse als Völkerrechtsbrecher hinsichtlich des Führens eines Angriffskriegs verurteilt, unerwähnt bleibt dabei jedoch einerseits die Vorgeschichte des Konflikts in den Jahren 2014 bis 2022 und andererseits, dass das Verbrechen der Aggression von Den Haag aus gar nicht verfolgt werden kann – und dies nicht zuletzt auf Betreiben der USA, die dies in den Statuten des Internationalen Gerichtshofs ausdrücklich ausgeklammert haben. Der ukrainische Geheimdienstchef Kyrylo Budanov hat gegenüber der London Times eingestanden, prorussische Journalisten ermordet haben zu lassen. Populäres Beispiel dafür ist unter anderem die Tochter des russischen Philosophen Alexander Dugin. Der Abg. Robert Farle machte klar, dass wenn nachgewiesen werden kann, dass Präsident Selenskyj den Befehl für diese Mordanschläge gegeben hat, Selenskyj selbst als Kriegsverbrecher vor dem Internationalen Strafgerichtshof angeklagt werden müsste, so wie beispielsweise der serbische Präsident Milosevic.

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