Das Bundeskabinett hat am den Entwurf eines Gebäudeenergiegesetzes (GEG) verabschiedet. Biomasseheizungen im Neubau, also auf Basis von Holz in Form von Pellets, Hackschnitzeln und Scheitholz sollen zur Erfüllung des 65 %-Zieles von erneuerbaren Energien im Heizungsbereich verboten werden. Wir haben mit Ralf Huber den BBV-Bezirkspräsident in Oberbayern über dieses Thema geredet. In vielen Fällen darf ein Waldbesitzer Energieholz aus seinem eigenen Wald nicht mehr zur Beheizung seines eigenen Hauses verwenden. Hier das erste Video:
Hide player controls
Hide resume playing