Ja, mich wundert das überhaupt nicht, dass der österreichische Innenminister so etwas behauptet und nichts anderes ist das schlicht und ergreifend. 00:06 Müssen Sie sich das so vorstellen, die Person, wenn sie denn durch deutsche Behörden zurückgewiesen wird, also konkret durch die Bundespolizei, ist ja noch gar nicht in Deutschland eingereist, sondern noch auf österreichischem Hoheitsgebiet, deswegen sagen wir das ganz klar, die Zurückweisung gilt, und wenn die Österreicher dann der Auffassung sind, dass die Menschen auf ihrem eigenen Hoheitsgebiet. 00:24 Ja nicht bearbeiten wollen. 00:24 Dann haben wir eine ganz andere Debatte, aber das kann nicht die Maßregelung der Bundesrepublik Deutschland sein, weil sich ein Innenminister eines Anrainerstaates quer stellt. 00:32 Nochmal, wir verstoßen nicht gegen europäisches Recht und wir verstoßen auch nicht gegen nationale Rechtsvorschriften, sondern ganz im Gegenteil, wir wenden
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