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LEHRER VERSUS HOCHVERRAT

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Dieser mutige Berliner Grundschullehrer verdient unser aller Respekt und Hochachtung. Und, jawohl, der legitime Widerstandsfall des Art. 20 Abs. 4 GG ist gegeben, da “andere Abhilfe nicht mehr möglich“ ist. Widerstand muss verhältnismäßig sein, darf in extremo aber auch bewaffnete Gewalt einschließen. Abhilfe? Das sind keine freien, demokratischen Wahlen mehr. Zudem wird ein massiver Wahlbetrug vorbereitet. Das ist nicht mehr unser Staat. #WIDERSTAND

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