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Pandemievertrag: Brauchen wir nicht eine Volksabstimmung

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Dr. Michael Brunner geht auf die rechtlichen Bedenken ein, wenn Regelungen ohne Zustimmung der nationalen Parlamente durchgedrückt werden. Am Beispiel der UN-Agenda 2030 und dem Recht in Österreich zeigt er auf, was Artikel 44 Absatz 3 der österreichischen Bundesverfassung eigentlich bedeutet. Er diskutiert, welche rechtlichen Folgen solche Entscheidungen haben könnten und wie unsere Grund- und Freiheitsrechte davon betroffen sind. Schau dir das Video und hör dir an, was Dr. Brunner zu den brennenden Fragen von Recht und Demokratie zu sagen hat. ⚠️ Unterstütze das Volksbegehren “Raus aus der WHO“ und mach dich schlau:

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