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Der UN-Migrationspakt und das Grundgesetz

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Mit dem UN-Migrationspakt bekennen sich die unterzeichnenden Länder dazu, künftig eine „sichere, geordnete und regelmäßige Migration zum Wohle aller zu erleichtern und zu gewährleisten“. Dabei sollen reine Wirtschaftsmigranten weltweit rechtlich mit politisch Verfolgten oder Kriegsflüchtlingen gleichgestellt werden. Dies steht in diametralem Widerspruch zum Grundgesetz und dem darin verankerten Dublin-Abkommen! Den Originaltext finden Sie unter:

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