Faeser-Ministerium verliert vor Gericht gegen Portal „NiUS“ Das Bundesinnenministerium ist nun laut dem Beschluss des 6. Senats des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg verpflichtet, dem Nachrichtenportal „NiUS“ mitzuteilen, gegen welche Journalisten es im Jahr 2022 mit einem Unterlassungsbegehren vorgegangen sei. Auch muss das BMI offenlegen, aus welchem Grund es die Berichterstattung beanstandete. Damit gab der Senat dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung von „NiUS“ statt. Hintergrund war eine Anfrage des Portals an sämtliche Bundesministerien. Die Journalisten wollten nämlich wissen, ob und wenn ja wegen welcher Äußerungen seit Amtsantritt der Ampel-Regierung Unterlassungsbegehren gegen Medien oder Journalisten geltend gemacht wurden. Damit wollte „NiUS“ herausfinden, ob ein „generelles und bisher unübliches“ neues Phänomen vorliege, dass der Staat verstärkt gegen mediale Äußerungen vorgehe. Abonniert @satellit_de! Quelle: Satellit
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