‼️STRAFANZEIGE GEGEN RICHTERIN‼️ Ich (Arne Schmitt) habe heute Strafanzeige wegen Rechtsbeugung § 339 (StGB) gegen die Richterin Ehmann gestellt, die den Thomas Brauner wegen angeblichen Hitlergruß zu 130 Tagessätzen im Amtsgericht Bamberg am verurteilte. In ihrer Urteilsbegründung sagte die Richterin Ehmann explizit, daß sie keinen Vorsatz dazu brauche und ihr nur die Bilder des Videos ausreiche. Laut § 15 (StGB) ist aber nur vorsätzliches Handeln strafbar. Und ein Vorsatz war keinesfalls gegeben. Zusätzlich kam raus, das diese gleiche Richterin Oliver Meißner Tage zuvor verurteilt hatte, weil dieser das Video des Musikstücks wo Thomas Brauner diese Armbewegung machte im Internet hochgeladen hatte. Das ist ein Justiz Skandal 😲‼️ Folgt meinem Kanal für Justiz auf die Finger schauen:
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