In den sozialen Medien kursiert ein Video, das einen Ukrainer im wehrfähigen Alter zeigen soll, der in die EU geflüchtet ist. Darin behauptet der Mann, ein Schreiben mit der Information erhalten zu haben, dass die ukrainischen Behörden ein Ersuchen zu seiner Person gestellt hätten. Er habe nun zwei Wochen Zeit, um die EU zu verlassen und in die Ukraine zurückzukehren. Die Richtigkeit seiner Angaben kann nicht unabhängig überprüft werden. Jedoch ist bekannt, dass die ukrainische Gegenoffensive eklatant gescheitert ist , die Armee massive Verluste verzeichnet und auf Zwangsmobilisierungen auf offener Straße setzt. Der Fraktionsvorsitzende der in der Ukraine regierenden Selenskij-Partei “Diener des Volkes“, David Arachamija, hatte am letzten Freitag im ukrainischen Parlament angekündigt, dass die ukrainischen Strafverfolgungsbehörden praktisch bei jedem Land Anträge auf Auslieferung von “Straftätern“ stellen könnten, um die entkommenen Wehrdienstverweigerer auszuliefern, wie ““ berichtet. In der Ukraine wurde mit Beginn des Krieges eine Generalmobilmachung ausgerufen, die es Männern im Alter von 18 bis 60 Jahren verbietet, auszureisen. Viele Männer sollen sich eine “Bescheinigung über die Dienstunfähigkeit“ gekauft und das Land anschließend illegal verlassen haben. Der ukrainische Präsident Selenskij ordnete deshalb an, alle ausgestellten Dienstunfähigkeitsbescheinigungen zu überprüfen. Die zweitgrößte Tageszeitung Polens “Rzeczpospolita“ schreibt, dass Polen bereits Ukrainer in ihr Heimatland ausweise, die Menschen illegal aus der Ukraine geschmuggelt haben sollen. Allein in Polen werden Ukrainer im wehrfähigen Alter vermutet. Die ukrainischen Strafbehörden müssten gegen jeden einzelnen von ihnen einen internationalen Haftbefehl ausstellen. Ob sie dann tatsächlich ausgeliefert werden, entscheidet ein polnisches Gericht. Was Deutschland anbelangt, liegen den Behörden keine Anträge auf Auslieferung ukrainischer Wehrpflichtiger an ihr Heimatland vor, wie Innenministeriumssprecher Maximilian Kall erklärte. Zudem soll er laut “RIA Novosti“ betont haben, dass alle Flüchtlinge einen Schutzstatus genießen, der im EU-Recht verankert ist. Mehr auf unserer Webseite:
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