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Die Feindstaatenklausel in der UN-Charta Deutschland muss sich aus der Vormundschaft befreien

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Das Versäumnis, zukunftsweisende, geordnete Verhältnisse zu schaffen – so lässt sich die geopolitische, aber auch völkerrechtliche Lage seit dem Anschluss der DDR an die BRD zusammenfassen. Und bezeichnenderweise ist nach wie vor die sogenannte Feindstaatenklausel der UN-Charta in Kraft.

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