2021 hatte die damalige Justizministerin Christine Lambrecht (58, SPD) Paragraf 184b des Strafgesetzbuchs verschärft: Verbreitung, Erwerb und Besitz von kinderpornografischen Inhalten wurden vom Vergehen zum Verbrechen. Bedeutet: Mindestens ein Jahr Gefängnis droht. Bis jetzt. Bundesjustizminister Marco Buschmann von der FDP will die Mindeststrafen von einem Jahr auf sechs Monate beziehungsweise auf drei Monate verkürzen. Und das hat vor allem einen Grund: Den sogenannten Verbrechenstatbestand.
Hide player controls
Hide resume playing