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Soldatenprozess. Freispruch. Andere Soldaten sagten Unwahrheit bezglich Impfbefehl

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Am 1. März 2024 ging der Berufungsprozess im Strafverfahren gegen eine ehemalige Soldatin mit einem Freispruch am Landgericht Hildesheim zu Ende. Die Angeklagte solle laut Anklage einen Impfbefehl mindestens zweimal verweigert und sich damit nach Wehrstrafgesetz strafbar gemacht haben. Achim sprach mit Strafverteidiger Holger über den Prozess. Holger hatte den Eindruck, dass sich die Staatsanwaltschaft schon von einem frühen Zeitpunkt an auf Verurteilung festgelegt hatte, während der Vorsitzende durchaus um ernsthafte objektive Aufklärung bemüht war, aber dann auch zu einer Verurteilung zu tendieren schien. Im Prozess sagten Kameraden der Mandantin gegen diese aus. Die Mandantin war schockiert über diese Aussagen, die sie als unwahr bezeichnete. Im Laufe des Prozess konnte die Mandantin erst ein Indiz vorbringen, dass die Aussagen der Kameraden unwahr sind und anschließend stellte sich bei der Antwort der Bundeswehr auf die Ladung eines Soldaten als Zeugen heraus, dass die Darstellungen der Kameraden in Teilen unwahr sein müssen, worauf sich die Staatsanwaltschaft gezwungen sah, einen Freispruch zu beantragen.

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