Mit Beschluss vom 2. Februar 2024 hatte der Bundestag ursprünglich entschieden, das Recht der parlamentarischen Gruppen, Kleine Anfragen zu stellen, zahlenmäßig zu begrenzen. Gegen diesen Beschluss strengten Abgeordnete von Die Linke beim Bundesverfassungsgericht ein Organstreitverfahren (Aktenzeichen 2 BvE 2/ 24) an. Die Bundestagspräsidentin stellt in der Beschlussvorlage jedoch einschränkend klar: „Da eine Begrenzung der Anzahl der Anfragen, die Gruppen an die Bundesregierung stellen dürfen, jedoch weiterhin für parlaments- und verfassungsrechtlich zulässig gehalten wird, wird das uneingeschränkte Recht, Anfragen zu stellen, nur bis zum Abschluss des Verfahrens eingeräumt.“ (ste/)
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