Unglaublich aber wahr. Ein juristischer Paukenschlag. Eine Frau aus Bayern klagte erfolglos bis zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gegen die Festsetzung der Rundfunkgebühr. Die bayerischen Verwaltungsrichter ließen eine Revision gegen das abgewiesene Berufungsurteil nicht zu. Die Nichtzulassungsbeschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision hat das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom zur Entscheidung als Revision angenommen. Die Klägerin wirft dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk im Grundsatz zwei Dinge vor: Zum einen ist der Rundfunkbeitrag eine Steuer und damit die Erhebung verfassungswidrig und zum anderen ist die Beitragserhebung auf Grund eines „generellen strukturelles Versagen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“ mangels Meinungsvielfalt rechtwidrig. Ein spannendes Verfahren, Ausgang aber ungewiss. Eines ist aber klar, dass das Bundesverwaltungsgericht die Nichtzulassungsb
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