So könnte man wohl am besten die Verhandlung vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg vom 11. April 2024 zusammenfassen. Die Klägeranwälte Britta Gedanitz, Beate Bahner und Dr. Uwe Lipinski kommentieren in diesem Video den Beschluss der Richter. Streitgegenstand war die Gültigkeit der C*orona-Verordnung in Baden-Württemberg mit Stand Mai 2020 sowie Sinnhaftigkeit des Maskenzwangs. Das Ergebnis: Ein rabenschwarzer Tag für den Rechtsstaat. Siehe auch meinen Artikel auf Reservelink: @HansTolzin:1/VGH-Mannheim-2024-04-11:6
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