WEITER GEHT’S MIT DER MEINUNGSZENSUR: CDU - Mann Voigt fordert KLARNAMENPFLICHT in sozialen Medien und “verwirkbare Nutzerlizenzen. Der Artikel 5 des Grundgesetzes fordert keine Lizenz, um seine freie Meinung zu äußern, die noch dazu gegebenenfalls entzogen werden kann, wenn den Regierenden die geäußerte Meinung nicht passt. Nach Auffassung des Verfassungsgerichtes gilt die Meinungsfreiheit auch für anonyme Äußerungen. Niemand ist verpflichtet, seinen Namen zu nennen, wenn er seine Meinung sagt. Voigt, der sich in Thüringen zur Wahl des Ministerpräsidenten stellt, gehört am Wahltag abgestraft. Aber sowas von! Quelle Folgt uns auf: Quelle: Freies Th?ringen
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